Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Mantrailing Region Zürich GmbH

Stand: August 2020

1. Geltungsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit Mantrailing Zürich. Mit der ersten Anmeldung zu einem Workshop, Seminar oder Trainingsgruppe gelten vom Kunden als angenommen, falls er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

2. Anmeldung/Zahlung
Eine Anmeldung zu Kursen sowie Veranstaltungen von Mantrailing Zürich erfolgt verbindlich mit Unterschrift auf dem jeweiligen Anmeldeformular oder schriftlich per E-Mail. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Anmeldungen akzeptiert.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung zusammen mit den Rechnungsdaten per Mail. Erst nach Anzahlung des halben Seminarpreises innert der Zahlungsfrist gilt die Anmeldung als verbindlich. Erfolgt die Anzahlung nicht rechtzeitig, wird der Seminarplatz wieder frei gegeben. Die Restzahlung muss innert der Zahlungsfrist (vor Seminarbeginn) bezahlt sein. Bei Trainings und Workshops wird die Anmeldung verbindlich mit der fristgerechten Bezahlung der Rechnung und dem Erhalt der Anmeldebestätigung oder des Trainingsabos. Generell gilt bei Mantrailing Zürich eine Zahlungsfrist von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

3. Teilnehmerzahl und Organisation
Die Teilnehmerzahl an Kursen, Seminaren und in Trainingsgruppen ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mantrailing Zürich behält sich das Recht vor, Kurse, Seminare und Trainingsgruppen-Termine abzusagen oder zu verschieben. Der Teilnehmer ist zu einer Erstattung der Seminargebühren berechtigt, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung durch Gründe, die bei Mantrailing Zürich liegen, nicht stattfindet oder kein Ersatztermin angeboten werden kann.

4. Voraussetzung zur Teilnahme
Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig.

5. Kursausschluss
Mantrailing Zürich hält sich vor, Teilnehmer aus einer Veranstaltung auszuschliessen, wenn grobfahrlässig, tierschutzwidrig oder mit Gewalt auf den Hund eingewirkt wird. Es erfolgt keine Rückerstattung des bereits bezahlten Kursgeldes. Ebenso können Hunden, die Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel Aggression gegenüber anderen Teilnehmern oder deren Hunde zeigen, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

6. Haftung und Versicherung
Der Kunde haftet für alle von ihm, seinem Hund sowie seinen Begleitpersonen verursachten Schäden. Mantrailing Zürich bzw. die Instruktoren von Mantrailing Zürich sowie externe Instruktoren übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Eine Haftung der Instruktoren von Mantrailing Zürich wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es lägen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Instruktoren handelt.
Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Kurse, Seminare und Trainingsstunden erfolgen auf eigenes Risiko. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Für Fahrzeuge aller Art, welche im Bereich der Übungsplätze parkiert werden, übernimmt Mantrailing Zürich keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der Kursteilnehmer ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

7. Gesundheit des Hundes
Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung und Teilnahme, dass der an den Veranstaltungen von Mantrailing Zürich, teilnehmende Hund gesund ist. Eine Schutzimpfung wird empfohlen. Mit der Unterschrift der Anmeldung sowie der Teilnahme an den Veranstaltungen von Mantrailing Zürich erkennt sie/er die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mantrailing Zürich.

8. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer
Der Rücktritt kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung erfolgen und muss schriftlich eingereicht werden. Das blosse Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt. Bei Rücktritt wegen Krankheit/Unfall des Teilnehmers oder seines Hundes oder aus sonstigen Gründen gilt nachfolgende Regelung.
Ein Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Ein Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung zwischen vier und acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird mit 25 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Ein Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung zwischen zwei und vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird mit 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Bei einem Rücktritt des Teilnehmers einer bereits begonnen Veranstaltung wegen Krankheit/Unfall des Teilnehmers oder seines Hundes oder aus sonstigen Gründen wird eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.

9. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter
Programmänderungen sind zum Beispiel wegen unzumutbarer Witterungsbedingungen jederzeit möglich. Die Veranstalter informieren die Teilnehmer zeitgerecht, Mantrailing Zürich behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden oder Seminare abzusagen. Finden eine Übungsstunde oder ein Kurs nicht statt (z.B. Krankheit eines Trainers oder schlechte Wetterbedingungen) wird der Unterricht zu einem neuen Termin nachgeholt. Mantrailing Zürich behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder schlechtem Wetter einen Kurs – auch kurzfristig vor Beginn einer Stunde – abzusagen.

10. Abonnemente Trainingsgruppe
Die Kosten für bereits ausgestellte und bezahlte Abonnemente der Trainingsgruppe werden nicht rückerstattet. Ebenso findet keine Rückerstattung pro rata bei nicht vollständig gebrauchten Abonnementen der Trainingsgruppe statt.

11. Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Mantrailing Zürich übernimmt keine Erfolgsgarantie der im Rahmen von Kursen, Seminaren und Trainings vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und von dem teilnehmenden Hund abhängig ist.

12. Forderungsbefreiung
Mit der Teilnahme an Kursen und Seminaren von Mantrailing Zürich GmbH geben Sie Ihre Einwilligung, dass Foto- und Videoaufnahmen von Ihnen und Ihren Hunden gemacht werden, welche Mantrailing Region Zürich GmbH zu Schulungs- und Marketingzwecken verwenden darf und Sie auf Forderungen für Nutzungs-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte verzichten.

13. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Schweizer Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Mantrailing Zürich in 8610 Uster.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.